Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Datenschutzrichtlinie
ich akzeptiereMöchten Sie Google Analytics deaktivieren?
DeaktivierenHinweis: Im Einladungsschreiben sollte der gewünschte Gültigkeitszeitraum von 1 Jahr angegeben werden, um ein Visum mit maximaler Gültigkeitsdauer zu erlangen; ansonsten werden u. U. nur Visa mit Gültigkeitsdauer von 6 oder weniger Monaten erteilt! Beide Schreiben bitte gerichtet an: “Generalkonsulat d. Rep. Indien” Für Dauervisum mit 1 Jahr Gültigkeit: Schreiben der deutschen Firma mit der Bitte um Erteilung eines Visums mit einjähriger Gültigkeit sowie ein entsprechend formuliertes Einladungsschreiben des indischen Partners. Hinweis: Die Gültigkeitsdauer des Visums liegt im Ermessen des indischen Konsulates und wird nach Einzelfallprüfung auf einen Zeitraum zwischen 6 und 12 Monaten festgelegt. Zur Beantragung von Employment Visa (Arbeitsvisa) gelten besondere Bestimmungen! Nicht deutsche Staatsangehörige müssen eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland sowie die Kopie der Meldebestätigung eines deutschen Einwohnermeldeamtes den Antragsunterlagen beifügen.
Achtung: Für bestimmte Nationalitäten werden von den indischen Konsulaten erhöhte Konsulargebühren verlangt! Achtung! Die indischen Konsularbehörden praktizieren eine strikte Konsularbezirksbindung! Bitte beachten Sie: Aufgrund der Umstrukturierung des Antragsverfahrens durch die indischen Konsularbehörden wird bei der Visabeantragung am indischen Generalkonsulat Frankfurt neben der Visagebühr pro Visum eine zusätzliche Konsular-Service-Gebühr von 13,50 Euro brutto erhoben.
Achtung: Antragsteller, welche früher oder aktuell die Staatsangehörigkeit von Afghanistan, Bangladesh, Pakistan oder Sri Lanka besaßen / besitzen, sowie Antragsteller mit ursprünglich indischer Herkunft unterliegen besonderen Bestimmungen und müssen ebenso wie Antragsteller bestimmter Nationalität (z.B. VR China) mit erheblich verlängerter Antragsdauer rechnen oder ihren Antrag ggf. persönlich beim zuständigen Generalkonsulat stellen!
Die Beantragung eines Arbeitsvisums (Employment visa) kann nur bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen indischen Konsulat erfolgen. Hier ist mit einer Antragsdauer von bis zu 2 Wochen und mit zusätzlichen Versandkosten zu rechnen. Antragsteller, welche bereits ein Arbeitsvisum für Indien erhalten haben, müssen dieses in der Folge vor Ort verlängern lassen. Eine erneute Ausstellung in Deutschland ist nicht möglich! Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Die Erteilung eines Arbeitsvisums für mehr als ein Jahr ist nicht möglich, das Visum soll in diesem Falle vor Ort verlängert werden. Bearbeitungsdauer bei der Botschaft: ca. 3-7 Tage.
Restricted / Protected Areas (geschütze Gebiete) Bestimmte Gebiete Indiens sind sogenannte “Restricted bzw. Protected Areas”, und zwar Ladakh, Sikkim, Arunachal Pradesh, Manipur, Mizoram, Nagaland, Port Blair sowie die Andaman und Nicobar Islands; einige Bezirke dieser eingeschränkten bzw. geschützten Gebiete sind für Besucher geöffnet. Für den Besuch ist neben dem Visum eine besondere Genehmigung erforderlich. Diese Erlaubnis kann zum Teil schon zusammen mit dem Visum bei den indischen Konsulaten beantragt werden (s. Zusatzformular) oder aber beim Ministry of Home Affairs, Lok Nayak Bhawan, Khan Market, New Delhi sowie bei einem Foreigners’ Registration Office in Indien. Die Touren müssen über einen anerkannten indischen Reiseveranstalter durchgeführt werden. Alle Preise sind unter Vorbehalt, zzgl. Service Fee und Portogebühren.
Für eine Bearbeitung innerhalb von 3 Tagen wird eine zus. Express-Gebühr von 24,00 Euro erhoben.
Für eine Bearbeitung innerhalb von 3 Tagen wird eine zus. Express-Gebühr von 8,00 Euro erhoben. Alle Preise sind unter Vorbehalt, zzgl. Service Fee und Portogebühren.
Achtung: Touristenvisa werden nur für einen maximalen Aufenthalt von 60 Tagen erteilt. Bei längerem Aufenthalt ist die Verlängerung vor Ort möglich! (Non-Immigrant-O-Visum, 90 Tage Aufenthalt pro Einreise)
Nicht deutsche Staatsbürger benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bzw. EU-Angehörige hilfsweise eine Meldebescheinigung! Nicht-deutsche Antragsteller (z.B. Syrien) sowie Inhaber deutscher Fremdenpässe müssen in der Regel 4 Antragsformulare und 4 Passbilder sowie Adresse in Thailand, Hotelreservierung und Bestätigung des gebuchten Hin- und Rückfluges einreichen. Deutsche Kinderausweise werden nicht anerkannt! Bearbeitungszeit in der Botschaft: ca. 10 Arbeitstage, Antragstellung frühestens 2 Monate vor Einreise! Gebühren der Botschaft:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger
Nicht deutsche Staatsbürger müssen eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland vorweisen können bzw. EU-Angehörige hilfsweise eine Meldebescheinigung. Je nach Visaart (Tourist oder Business) wird ein bestimmtes Antragsformular benötigt. Bitte überprüfen Sie, welches sie vorliegen haben.
ACHTUNG: Alle Formulare (2 Visaantragsformulare und 1 Arrival Report) müssen grundsätzlich in englischer Sprache ausgefüllt werden!
Alle Preise sind unter Vorbehalt, zzgl. Service Fee und Portogebühren.
Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Bei Einreisen seit dem 01.01.2012 ist für Deutsche die Einholung eines gebührenpflichtigen Visums erforderlich. Dieses soll vorab als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren hier beantragt werden.
(Bei einem Aufenthalt über 30 Tage)
Nicht-deutsche Staatsbürger müssen eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland vorweisen können.
Alle Preise sind unter Vorbehalt, zzgl. Service Fee und Portogebühren.
Alle Preise sind unter Vorbehalt, zzgl. Service Fee und Portogebühren.
Das Visa-Antragsformular muss online ausgefüllt und an die Royal Oman Police übermittelt werden. Bitte verwenden Sie folgenden Link:
Nach der Online-Übermittlung drucken Sie bitte das ausgefüllte Formular aus.
Nicht deutsche Staatsbürger benötigen ggf. eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
Alle Preise sind unter Vorbehalt, zzgl. Service Fee und Portogebühren.
Bei nicht deutschen Staatsbürgern (außer Österreich u. Schweiz) unbedingt eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bzw bei EU-Angehörigen hilfsweise eine Meldebescheinigung beilegen.
Achtung: Die Unterschrift des Antragstellers auf dem Visaantragsformular muss mit der Unterschrift im Reisepass identisch sein.
Wichtig: Referenzadresse in Tansania bitte unbedingt angeben!
Hinweis: Erfolgt die Einreise nicht direkt aus Deutschland sondern über andere afrikanische Staaten (z.B. Kenia), muss der Nachweis über eine Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
Die Botschaft behält sich das Recht auf Anforderung von weiteren Unterlagen vor!
Alle Preise sind unter Vorbehalt, zzgl. Service Fee und Portogebühren.
Deutsche Staatsangehörige mit einem mindestens 6 Monate gültigem Reisepass benötigen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen zu touristischen oder Besuchszwecken kein Visum, sondern nur eine Touristenkarte, welche von der Airline ausgegeben wird.
Achtung: Die venezolanischen Konsulate behalten sich grundsätzlich vor, den Antragsteller direkt zu kontaktieren und zu einem persönlichen Interview einzuladen! In diesem Falle muss der Antragsteller persönlich im Konsulat erscheinen und seinen Pass selbst abholen. Nicht-deutsche Staatsangehörige müssen eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beifügen.
Achtung: Die venezolanischen Konsularbehörden praktizieren eine strikte Konsularbezirksbindung!
Alle Preise sind unter Vorbehallt, zzgl. Service Fee und Portogebühren.
Geschäftsreisende und Touristen bis 90 Tage sind visafrei (deutsche Staatsbürger)
Für Nicht-deutsche Staatsbürger gelten Sonderbestimmungen! Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Touristen bis 90 Tage sind visafrei (deutsche Staatsbürger)
Geschäftsreisende sind visapflichtig!
Für Nicht-deutsche Staatsbürger gelten Sonderbestimmungen!
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Persönliche Antragsstellung! Die Botschaft bzw. das zuständige Konsulat lässt grundsätzlich keine Vermittler zu. Hier muss der Antragssteller leider direkt Kontakt aufnehmen.